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Mitgliedschaft - Beiträge
Für die Mitgliedschaft beim AAV muss der Antragsteller den Status eines Wirtschafts-, Handels-, Gewerbe- oder Dienstleistungsunternehmens besitzen und den Bedingungen der Handelsgesetzgebung entsprechen.
Die Mitglieder zahlen einen Beitrag, den die Generalversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates jedes Jahr festlegt. Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus der gezahlten Lohn- und Gehaltssumme (inklusive Urlaubsgeld und Jahresendprämie bzw. “13. Monat”), die seitens der Mitglieder an das Landesamt für Soziale Sicherheit gemeldet werden und die in der Statistik der Erklärungen an das L.S.S. erscheinen. Der Mitgliedsbeitrag stellt einen Prozentsatz der vorgenannten Bruttoentgelte (z.Z. 0,95 pro mille) dar.
Für gewisse Dienstleistungen des AAV zahlen Mitglieder reduzierte Tarife, wie beispielsweise die zur Verfügungstellung von Arbeitsordnungen, ...
Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft zum AAV haben oder weitere Informationen diesbezüglich wünschen, teilen Sie uns dies bitte per Email unter info@aav-eupen.be mit.
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