Weiterbildungsbeihilfe BRAWO
Ziel des Projektes BRAWO ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des Lebensbegleitenden Lernens sowie die Sicherung des Wirtschaftsstandortes DG durch eine finanzielle Unterstützung an:
- private Arbeitgeber/innen
- Arbeitnehmer/innen der Privatwirtschaft (auch BVA-Kräfte)
- Selbstständige
- Freiberufler/innen
- und Arbeitsuchende
Voraussetzung:
Die in Weiterbildung gehende Person muss Ihren Arbeitsplatz oder Wohnort in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
Welche Weiterbildungen werden bezuschusst?
Bezuschusst werden personenbezogene, qualitativ hochwertige, arbeitsmarksrelevante berufliche Weiterbildungen im In- und Ausland.
Welche Ausgaben werden bezuschusst?
Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren, Dokumentation/Material, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Arztkosten (nur bei C, CE und D Führerschein), Kinderbetreuungskosten.
Wie hoch ist die Bezuschussung?
Ein Drittel der zulässigen Ausgaben wird zurückerstattet, und dies bis zu 1000 € pro Person und pro Weiterbildung, bzw. Ausbildungsjahr.
Wichtig! Der BRAWO-Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Sie wünschen nähere Informationen zum Projekt? Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Die Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive ist ein Projekt des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
- BRAWO-Antragsformular für Betriebe - BRAWO-Antragsformular für Arbeitnehmer/Einzelpersonen
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